Bitte beachten Sie, dass es laut Naturschutzgesetz verboten ist wild lebende Tiere aus der Natur zu entnehmen. Nur Tiere, die offensichtlich verletzt, in einer hilflosen Situation oder krank sind, dürfen in Gewahrsam genommen werden, um sie gesund zu pflegen. Sobald sie sich selbständig erhalten können, sind sie unverzüglich wieder freizulassen!
Tierärzte behandeln verletzte Wildtiere normalerweise kostenlos. Für eine aufwändige längere Pflege oder Aufzucht z.B. von Vogelkindern ist jedoch in der Regel im quirrligen Praxis- oder Klinikalltag keine Zeit.
Große und wehrhafte Vögel sollten Sie auf keinen Fall alleine und ohne Schutzmaßnahmen einfangen!
Jedes Jahr zur Brutzeit häufen sich Fundmeldungen über scheinbar hilflose Jungvögel, die aus dem Nest gefallen sind. Man sollte solche Tiere auf keinen Fall gleich aufnehmen, sondern an Ort und Stelle belassen. mehr
Bei sommerlichen Hitzewellen kommt es vor, dass vermehrt junge Mauersegler gefunden werden. Weil Mauersegler vor allem in hohen Gebäuden unter Dächern und in exponierten Nistkästen brüten mehr
Ist ein Vogel gegen eine Glasscheibe geflogen und bleibt benommen sitzen, ist es am besten, das Tier für 15 Minuten in einen Karton mit Luftlöchern zu setzten. So kann es sich in Sicherheit und Ruhe erholen.
Dann sollte man vorsichtig nachschauen. Hat das Tier überlebt und sich ein wenig erholt, sollte man versuchen festzustellen, ob es verletzt ist - sich eventuell nicht normal bewegt, einen Flügel hängen lässt - oder vielleicht sogar soweit erholt hat, dass es wegfliegen kann.
NABU-Vogelschutzstation Mössingen